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Chargenrückverfolgbarkeit

Chargenrückverfolgbarkeit (Batch Traceability)

Chargenrückverfolgbarkeit bezeichnet die lückenlose Nachverfolgung einer Produktionscharge vom Rohstoff bis zum ausgelieferten Endprodukt.

Chargenrückverfolgbarkeit: Abgrenzung

Chargenrückverfolgbarkeit ist NICHT dasselbe wie Seriennummernverfolgung. Seriennummern identifizieren einzelne Stücke, Chargen fassen mehrere gemeinsam produzierte oder beschaffte Einheiten zusammen. Viele ERP-Systeme kombinieren beide Verfahren je nach Artikel.

Die EU-Verordnung zum allgemeinen Lebensmittelrecht verlangt, dass Betriebe jederzeit nachweisen können, von wem sie ein Erzeugnis bezogen haben und an wen sie es weitergegeben haben (Quelle 1). Im ERP heisst das konkret: Jede Charge trägt eine eindeutige Nummer, verknüpft mit den verwendeten Rohstoffchargen und den belieferten Kunden, damit sich im Rückruffall betroffene Lose gezielt eingrenzen lassen, statt die gesamte Produktion zu stoppen.

Besonders streng geregelt ist das in Pharma & Life Sciences und in der Lebensmittelbranche, wo Chargenrückverfolgung gesetzlich vorgeschrieben ist, nicht nur betrieblich sinnvoll.

Verwandte Begriffe

Quellen zu Chargenrückverfolgbarkeit

  1. Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Art. 18 (Rückverfolgbarkeit)
  2. GS1, «Global Traceability Standard»